Dieses Dokument beschreibt den Umgang des unyt.org demokratische freie Netzwerktechnologien e.V. mit Technologien der Künstlichen Intelligenz im Zusammenhang mit der Entwicklung technischer Produkte und Dienste. Es gilt als verbindliches Regelwerk für alle technischen Beiträge, Projekte und Produkte, die durch Mitglieder, Kontributoren und weitere im Zusammenhang mit dem unyt.org e.V. stehende Personen verantwortet werden.
“Künstliche Intelligenz” wird hier bewusst in einem weiten Sinn verstanden als ein Begriff, in dem sich technische, gesellschaftliche und normative Bedeutungen überlagern. Im Informatikbereich prägen derzeit insbesondere generative KI und große Sprachmodelle (LLMs) Entscheidungs- und Entwicklungsprozesse sowie administrative Abläufe in neuer Qualität. Diese Entwicklungen stehen im Fokus des folgenden Regelwerks.
(1) Sinn der KI-Regulierung ist die Sicherung eines verantwortungsvollen Umgangs mit KI-Technologien. Ein verantwortungsvoller Umgang mit KI-Technologien minimiert die Belastung für Natur und Gesellschaft und stellt insbesondere sicher, dass durch KI-Technologien verursachte Fehler den Sorgfaltspflichtbereich des KI-Nutzers nicht unbewusst oder bewusst verlassen.
(2) Die Sorgfaltspflicht gilt für alle, die einen Beitrag zum unyt.org e.V. leisten, insbesondere für Personen in prüfender Position. Als Sorgfalt wird eine eigenverantwortliche fehlerfreie Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen verstanden. Von einer Arbeit nach bestem Gewissen ist bei der unüberwachten Nutzung von generativen KI-Technologien grundsätzlich nicht auszugehen.
Die Nutzung generativer KI-Technologien ist grundsätzlich verboten. Dies gilt beispielsweise für folgende Zwecke:
Die Nutzung generativer KI-Technologien ist zu folgenden Zwecken erlaubt und unterliegt einzig der Bedingung grundsätzlicher Sorgfalt:
(1a) Die Nutzung generativer KI-Technologien muss gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung muss so nah wie möglich an der betroffenen Stelle vorgenommen werden.
(1b) Eine Ausnahme von dieser Regel bildet die prädiktive Generierung von minimalen unmittelbar überprüfbaren Code-Teilen, d.h. “Tab Completion” und vergleichbare Funktionen.
(2) Kennzeichnungen ganzer Beitrags-Bereiche oder Beitrags-Sammlungen, beispielsweise Commits und Dateien, sind durch § 2 begründet unzulässig.
(3) Einstellungen, Nennungen konkreter Technologien und Anweisungen, die im Zusammenhang mit der Nutzung generativer KI-Technologien stehen, müssen ausschließlich lokal, d.h. privat, beim KI-Nutzer vorgehalten werden. Dies gilt auch für Nennungen KI-spezifischer Dateien in Meta-Dateien wie .gitignore.
(1) Die Nutzung generativer KI-Technologien ist vorzugsweise lokal umzusetzen. Sollten Drittdienstleister an der Bereitstellung von KI-Technologien beteiligt sein, so unterliegt die Nutzung den Datenschutzvorgaben des Vereins.
(2) Beiträge, welche als Verschlusssache markiert sind oder besonderem Schutz geistigen Eigentums unterliegen, dürfen in der Regel nicht mit durch Drittdienstleister bereitgestellten KI-Technologien bearbeitet oder verwendet werden. Eine Abweichung von dieser Regel ist nur in begründeten Fällen und mit Zustimmung des Vorstands des unyt.org e.V. möglich.